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Kooperation von ARIC-NRW e.V. und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Bereich der Beratung

Kooperation von ARIC-NRW e.V. und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Bereich der Beratung

ARIC-NRW e.V. berät seit über 25 Jahren von rassistischer Diskriminierung betroffene Menschen. Um diese optimal zu unterstützen, ist ist die Vernetzung mit relevanten Einrichtungen im Arbeitsfeld, wie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), ein zentraler Faktor.

Heute wurden in Berlin die Grundsätze der Zusammenarbeit durch unseren Bundesverband advd und der ADS vorgestellt, in dem u.a. die gegenseitige Verweisberatung, kollegiale Beratung, die konkrete Zusammenarbeit in Beratungsfällen und die gegenseitige Vernetzung in der Antidiskriminierungsberatung vereinbart wurden. ARIC-NRW e.V. hat an dieser Vereinbarung maßgeblich mitgewirkt.

Somit wird die Beratungstätigkeit unserer Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit nachhaltig gestärkt. Denn nun gibt es einen klaren Rahmen, in dem wir die juristische Kompetenz vor allem in Form von fallbezogenen Stellungnahmen in Fragen der Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) der ADS im Rahmen einer kollegialen Beratung in Anspruch nehmen können. Zum anderen ist die Verweisberatung eindeutiger geregelt, so dass Ratsuchende nun passgenau und umgehend das richtige Beratungsangebot erhalten können.

 

Die Pressemitteilungen der ADS und des ADVD finden Sie hier:

Pressemitteilung ADS

Pressemitteilung ADVD

 

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