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advd zu den Maßnahmen des Kabinettausschusses zur Bekämpfung gegen Rechtsextremismus und Rassismus

Kein effektiver Schutz vor Rassismus ohne Antidiskriminierung!

P r e s s e m i t t e i l u n g unseres Bundesverbandes advd

 

Stellungnahme des Antidiskriminierungsverband Deutschland zu den Maßnahmen des Kabinettausschusses zur Bekämpfung gegen Rechtsextremismus und Rassismus

08.12.2020

Das am 25.11.20 vorgestellte Maßnahmenpaket des Kabinettausschuss zur Bekämpfung gegen Rechtsextremismus und Rassismus enttäuscht in Bezug auf den Diskriminierungsschutz auf allen Ebenen. Der notwendige flächendeckende Aus- und Aufbau der unabhängigen Antidiskriminierungsberatung (ADB) sowie die dringende Novellierung des AGG und Stärkung der ADS werden nicht berücksichtigt. Weiterhin werden Betroffene von Diskriminierung allein gelassen und ihre Rechte gegen Diskriminierung können nicht durchgesetzt werden.

Berlin – Das Maßnahmenpaket des Kabinettausschuss zur Bekämpfung gegen Rechtsextremismus und Rassismus enttäuscht in Bezug auf den Diskriminierungsschutz auf allen Ebenen. Der notwendige flächendeckende Aus- und Aufbau der unabhängigen Antidiskriminierungsberatung (ADB) wird nicht berücksichtigt. Wer Diskriminierung erfährt, braucht oftmals professionelle und parteiische Unterstützung, um rechtliche und außergerichtliche Möglichkeiten nutzen zu können. Dies ist Aufgabe der Antidiskriminierungsstellen. Dieses spezialisierte Beratungsangebot gibt es nach wie vor nur punktuell und auf wenige Regionen und Bundesländer beschränkt sowie leider oft nur mit prekären personellen und materiellen Ressourcen ausgestattet. Betroffene werden weiterhin mit Diskriminierung allein gelassen.

“Das Maßnahmenpaket zeigt, dass der Kabinettausschuss das Thema Rassismus nicht vollends verstanden hat. Es geht bei Rassismus nicht nur um physische Gewalt und Rechtsextremismus. Der Alltag vieler Menschen ist von rassistischer Diskriminierung massiv eingeschränkt.“, sagt Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd).

Des Weiteren versprechen die 89 Maßnahmen des Kabinettausschusses keine wesentlichen Verbesserungen auf gesetzlicher Ebene. Die dringend notwendige Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGGs) bleibt aus. Die beschlossene Fristverlängerung ist allein nicht ausreichend, damit Betroffene ihre Recht auf Gleichbehandlung auch tatsächlich durchsetzen können. Seit Jahren fordern daher Expert:innen die Einführung eines Verbandsklagerechtes und weiterer Maßnahmen, um Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten. Der Schutz vor Diskriminierung muss zudem in Form eines Bundesantidiskriminierungsgesetzes ausgeweitet werden, um vor allem bei institutioneller Diskriminierung Rechtsschutz zu gewährleisten.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) findet außerdem keine Erwähnung im Maßnahmenpaket. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz hat in ihrem letzten Bericht zu Deutschland die Stärkung der ADS in Bezug auf Befugnisse und Ausstattung dringend empfohlen. Im europäischen Vergleich ist die ADS deutlich unterdurchschnittlich aufgestellt. Trotz ihrer stetig steigenden Beratungszahlen - gerade bei rassistischer Diskriminierung - und ihren Warnrufen, dass die aktuellen Ressourcen nicht annähernd reichen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, wird die ADS in keiner Hinsicht bei den beschlossenen Maßnahmen mitgedacht. Mit der geplanten Beratungs-Hotline für Rassismusbetroffene bleibt auch das seit Jahren etablierte Beratungsangebot der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unberücksichtigt, das mehr umfasst als eine reine Erst- und Verweisberatung. Die Missachtung der Kompetenzen, Expertise und Erfahrung der ADS ist unerklärlich und fachlich nicht begründbar.

„Das Gegenteil müsste passieren: die ADS muss gestärkt werden hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit, Befugnisse und Ressourcen, etwa nach dem Vorbild des Bundesdatenschutzbeauftragten. Aber in der Gesamtschau ergibt sich das Bild einer faktischen Demontage der ADS.“, sagt Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des advd

Pressekontakt: Eva Maria Andrades, eva.andrades@antidiskriminierung.org , 015906146613

(Eine ausführlichere Version der Stellungnahme, finden Sie hier)

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Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsbüros und -beratungsstellen. Seine Mitgliedsorganisationen verfügen über langjährige Erfahrungen in der Antidiskriminierungsarbeit mit Schwerpunkt auf der Beratung und dem Empowerment von Betroffenen von Diskriminierung.  Der advd ist im Begleitausschuss der Bundeskonferenz der Migrant:innenorganisationen zum Kabinettausschuss Rassismus und Rechtsextremismus. Der advd bildet seit 2020 gemeinsam mit Citizens For Europe und RAA Berlin das Kompetenznetzwerk Antidiskriminierung und Diversitätsgestaltung (KNAD). Es wird durch das Bundesprogramm Demokratie Leben!  gefördert. Das Kompetenznetzwerk stärkt bundesweit Fachdiskurse und verbreitet Konzepte, die auf Diskriminierungskritik und Gleichstellung basieren.

(www.antidiskriminierung.org)

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