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AGG-Reform: Diskriminierungsschutz für Betroffene stärken

Die unabhängige Gleichstellungsbeauftragte Ferda Ataman legte in der Woche des 19.07.2023 ein Grundlagenpapier zur Reform des Allgemeinen Gleichstellungsgesetz vor. Das AGG ist 2006 in Kraft getreten und blieb seitdem unverändert.

Wie im Ampelkoaliationsvertrag versprochen, will die Bundesregierung den Diskriminierungsschutz für Betroffene ausbauen, Schutzlücken schließen und den Anwendungsbereich des AGG erweitern. Konkrete Vorschläge im von Ferda Ataman erstellten Grundlagenpapier zur Reform des AGG hingegen wurden zahlreich kritisiert- in der Debatte war die Betroffenen-Perspektive jedoch kaum vertreten.  

Das Bündnis AGG Reform-Jetzt! befürwortet die Änderung des AGG mit seiner langjährigen Expertise und Erfahrung aus dem Diskriminierungsschutz mit 11 konkreten Forderungen. Das ARIC-NRW e.V.  als Gründungsmitglied des Antidiskriminierungsverbands Deutschland unterstützt die Forderungen, die zur Stärkung des AGG notwendig sind.

Schwächen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sind seit 2006 weitgehend bekannt. Ratsuchende, die die Antidiskriminierungs-Beratung im ARIC-NRW e.V. aufsuchen, sind oft nicht ausreichend vor den verschiedenen Diskriminierungsformen, die oft auch intersektional zusammentreffen, geschützt. In diversen Testing-Studien wird Diskriminierung und Rassismus insbesondere auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt noch immer als weit verbreitetes und machtvolles System nachgewiesen.

Außerdem deckt das AGG nicht alle Diskriminierungsformen ab. Deshalb wird zur Reform des AGG wird die Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, sowie die Erweiterung der im AGG genannten Diskriminierungsformen gefordert. Außerdem soll der Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln ausgeweitet werden, um Betroffene auch vor institutioneller Diskriminierung und Rassismus wie z.B. in Fällen von Racial Profiling zu schützen.

Auch das rechtliche Vorgehen gegen Diskriminierung und Rassismus gestaltet sich in vielen Fällen schwierig. Die momentane Geltungsmachungsfrist von 2 Monate im AGG führte in der Vergangenheit oft dazu, dass Betroffene oft allein mit dem Erlebten und seinen negativen Konsequenzen dastehen. Wir fordern daher eine Geltungsmachungsfrist von 12 – anstelle der bisherigen 2 Monate.

Die gemeinsame Stellungnahme mit den 11 zentralen Punkten zur Stärkung des AGG finden Sie hier.

 

Mehr Infos auf dieser Website: https://agg-reform.jetzt/

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