• News

Aktuelle Nachricht

Erste Wohnungsmarktklage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz [AGG] vor dem Aachener Landgericht - Versteckspiel

Am 26. Januar fand ein früher erster Termin/ Güteverhandlung in einer Klage wegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt vor dem Aachener Landgericht statt.
Die Klage gegen eine große Hausverwaltung aus Aachen wurde von der deutschen dunkelhäutigen Familie C. eingereicht. Im September 2006 wurde der Familie die Besichtigung einer Wohnung mit der Begründung verweigert, dass nicht an Afrikaner vermietet würde. Die Familie wandte sich umgehend an die juristische Fachberatung des örtlichen Gleichbehandlungsbüros - GBB - Aachen. Das GBB organisierte zunächst einen Situationstest, der die Angaben bestätigte.
Nachdem der Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert war, haben die Betroffenen gegen die Hausverwaltung Klage wegen Verletzung der Vorschriften des AGG erhoben. Das Verfahren wird vom GBB – Aachen in Kooperation mit dem auf das AGG spezialisierten Anwalt Sebastian Busch aus Hamburg durchgeführt. Finanziell wird die Klage von der Stiftung „Leben ohne Rassismus“ unterstützt.
In der Verhandlung wurden zunächst Rechtsfragen erörtert. Unter anderem ist streitig, ob die Hausverwaltung oder der Eigentümer richtiger Beklagter im Sinne des AGG sein kann. Außerdem wurde diskutiert, ob es rechtmäßig ist, dass die Hausverwaltung die Auskunft über die Anschrift des Eigentümers verweigert.
Für die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ ist die Klärung dieser Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Bekämpfung von Diskriminierung auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Denn Vertragsanbahnung und -abwicklung werden in der Praxis vielfach von Hausverwaltungen durchgeführt, so dass der Eigentümer für mögliche Mieter nicht in Erscheinung tritt. Wäre nur der Eigentümer richtiger Beklagter und die handelnde Hausverwaltung nicht zur Auskunft über diesen verpflichtet, könnten Diskriminierungsopfer wie Familie C. kaum ihre Rechte aus dem AGG durchzusetzen. Dies jedoch ist unseres Erachtens nicht mit der Antirassismus-Richtlinie der EG vereinbar. Diese schreibt den Mitgliedsstaaten der EU einen wirksamen Diskriminierungsschutz vor und ist unter anderem Grundlage für das AGG. Dieser Schutzzweck des AGG würde ausgehebelt, wenn dem Versteckspiel von Hauseigentümern und –verwaltungen nicht Einhalt geboten wird.
Das Urteil wird am 17. März 2009 um 9.00 Uhr verkündet.

Kontakt:
Isabel Teller, GBB-Aachen (0241 49000);
Hartmut Reiners, ARIC-NRW e.V. (0203 28 48 73)

Schirmherr: Ron Williams

Im Stiftungsbeirat vertretene Organisationen
• Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V., Tel.: 0203 28 48 73
• Interkulturelles Solidaritätszentrum Essen e.V. /Anti-Rassismus-Telefon, Tel.: 0201 23 20 60
• Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V., Köln Tel.: 0221 51 01 84 7
• Pädagogisches Zentrum Aachen, Tel.: 0241 49 00 0
• Planerladen e.V., DortmundTel.: 0231 83 32 25
• ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e.V. Tel.:0201 20 53 9
•Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e.V., SiegenTel.: 0271 38 78 30

Stiftung "Leben ohne Rassismus"
Die Stiftung "Leben ohne Rassismus" gewährt Unterstützung in Form von Zuschüssen zu möglichen Prozesskosten und in Form von Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gerichtsprozessen. Betroffene können hierzu formlos einen Antrag bei der Stiftung stellen.
"Leben ohne Rassismus" ist eine Treuhandstiftung des Stifterverbundes "Gemeinsam handeln" des Paritätischen NRW.

Zurück