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Klage gegen Diskriminierung in Duisburger Fitnessstudio - Ein Bericht in der WAZ

Diskriminierung – Duisburger im Streit mit Fitnesscenter
27.10.2015 | 18:37 Uhr

Duisburg.   Ersin Tasar hat vergeblich versucht, Mitglied im Fitnesscenter Königsgalerie zu werden. Er klagte auf Entschädigung und verbucht einen ersten Erfolg.


Mit Diskriminierungsvorwürfen sieht sich das Fitness-Center Königsgalerie in der City bereits kurz nach der Eröffnung im Oktober 2011 öffentlich konfrontiert. Menschen mit Migrationshintergrund sollen es schwer haben, Mitglied zu werden. Hartmut Reiners vom Anti-Rassismus-Informations-Centrum (ARIC) berichtet von zehn konkreten Fällen bis heute, die allein ihm bekannt sind, bisher aber alle mehr oder weniger im Sande verlaufen seien.

FREMDENFEINDLICHKEIT

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Bei Ersin Tasar ist das anders. Der Duisburger, der als Anwalt in Düsseldorf arbeitet und ebenfalls vergeblich einen Mitgliedsantrag gestellt hat, lässt sich das nicht gefallen. Der 33-Jährige beruft sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, klagt im Juni 2014 auf Entschädigung in Höhe von 1000 Euro und führt seitdem einen Rechtsstreit, in dem er zuletzt einen Erfolg verbuchen kann. Das Amtsgericht hat ihm in einer ersten Entscheidung insgesamt knapp 600 Euro zugesprochen.

„Nach den Ausführungen des Herrn Tasar liegt für das Gericht eine Diskriminierung vor, die diese Summe rechtfertigt“, stellt Sprecher Rolf Rausch klar. „Die Höhe soll abschreckende Wirkung haben und verhindern, dass das Fitnesscenter künftig eine Mitgliedschaft nicht aufgrund von Herkunft oder Geschlecht verwehrt.“

Fitnesscenter wehrt sich weiter
Es handele sich um ein Versäumnisurteil, weil der Beklagte nicht zur Verhandlung erschienen ist. Für die Verantwortlichen des Fitnesscenters liegt laut Rausch weiter keine Diskriminierung vor. Sie haben deshalb nun über ihren Anwalt Einspruch eingelegt, über den das Amtsgericht noch entscheiden muss. Dass Ersin Tasar seinen Körper nicht bei ihnen stählt, werde, so der Gerichtssprecher, mit fehlenden Kapazitäten begründet.

Dies kann der Betroffene selbst nicht nachvollziehen. Schließlich habe er Anfang 2014 auf eine Werbeaktion des Fitnesscenters zur Mitgliedergewinnung mit Rabattversprechen reagiert, die damals auch noch vom 31. Januar auf den 2. Februar verlängert worden sei.

Auf seinen Aufnahmeantrag habe er zunächst trotz mehrmaliger Nachfragen keine Antwort erhalten und schließlich ARIC um Hilfe gebeten. Der Fall landet schließlich vorm Schiedsgericht. Ohne Einigung. Ersin Tasar hat die Nase voll, meldet sich – ohne Probleme – bei einem anderen Fitnesscenter an und reicht gleichzeitig Klage ein. Er freut sich über das erste Urteil des Amtsgerichts, hofft, dass daran nicht gerüttelt wird – auch nach dem Einspruch. Es handelt sich laut Hartmut Reiners von ARIC um ein ausführliches Schreiben, das tief blicken lasse. „Darin heißt es etwa auch, dass bei Beschwerden im Fitnesscenter angeblich ausschließlich Männer mit Migrationshintergrund dafür verantwortlich seien. Da wird eine ganze Gruppe in Sippenhaft genommen.“ Das laufe alles nach dem Motto „Wir haben nichts gegen Ausländer, aber...“ , so Reiners.

Das Fitnesscenter hat zu dem Fall trotz mehrmaliger Nachfragen gegenüber unserer Redaktion keine Stellungnahme abgegeben.

ARIC hat mehrere Fitnesscenter im Auge
Das Anti-Rassismus-Informations-Centrum (ARIC) gibt es seit 1994 in Duisburg. Seit 1997 wird eine Antidiskriminierungs-Beratung angeboten. ARIC wird vom Land gefördert und hat die Aufgabe, Menschen kostenlos zu unterstützen, die diskriminiert werden. Laut Hartmut Reiners hat ARIC diesbezüglich mehrere Fitnesscenter im Auge. Weitere Infos gibt es unter 0203/ 28 48 73, www.aric-nrw.de.

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