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Rückschritt für die Gleichbehandlung bei der Wohnungssuche - Aachener Landgericht weist Klage wegen Diskriminierung bei
Aachen/Duisburg, 17.03.2009
Das Aachener Landgericht hat heute die von der Stiftung "Leben ohne Rassismus" unterstützte Klage einer dunkelhäutigen Familie, die bei der Wohnungssuche benachteiligt wurde, abgewiesen.
Die Klage gegen eine große Hausverwaltung aus Aachen wurde von der deutschen dunkel-häutigen Familie C. eingereicht. Im September 2006 wurde der Familie die Besichtigung einer Wohnung mit der Begründung verweigert, dass nicht an Afrikaner vermietet würde. Die Familie wandte sich umgehend an die juristische Fachberatung des örtlichen Gleichbehandlungsbüros - GBB - Aachen. Das GBB organisierte zunächst einen Situationstest, der die Angaben bestätigte. Nachdem der Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert war, hat die Familie gegen die Hausverwaltung Klage wegen Verletzung der Vorschriften des AGG erhoben.
Die Abweisung der Klage begründet das Aachener Landgericht damit, dass die Hausverwaltung nicht die richtigen Beklagten seien und verneint für die Familie den Auskunftsanspruch bezüglich der Eigentümer des Hauses.
In einer ersten Reaktion vertritt die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ die Auffassung, dass das heutige Urteil einen Schlag für den gleichberechtigten Zugang von Migranten und Menschen dunkler Hautfarbe zum Wohnungsmarkt bedeutet. Denn dort sind sie stark benachteiligt, wie eine Studie[1] des Planerladens Dortmund belegt. Das Urteil öffnet der diskriminierenden Wohnungsvergabe Tor und Tür, weil Vermieter und Hausverwaltungen im Klagefalle die Verantwortung aufeinander schieben können, ohne belangt zu werden.
Die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ erwägt mit den Klägern, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Denn der Fall hat eine grundsätzliche Bedeutung dafür, ob Diskriminierungsopfer wie Familie C. ihre Rechte aus dem AGG durchsetzen können oder nicht.
Eine weitere Stellungnahme zum Urteil folgt in den nächsten Tagen.
Kontakt:
Isabel Teller, GBB-Aachen (0241 49000)
Hartmut Reiners, ARIC-NRW e.V., Duisburg (0203 28 48 73)
[1] Ungleichbehandlung von Migranten auf dem Wohnungsmarkt. Ergebnisse eines telefonischen "Paired Ethnic Testing" bei regionalen Immobilienanzeigen Ergebnisbericht (2009), www.planerladen.de/index.php?id=broschueren
Im Stiftungsbeirat vertretene Organisationen
• Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V., Tel.: 0203 28 48 73
• Interkulturelles Solidaritätszentrum Essen e.V. /Anti-Rassismus-Telefon, Tel.: 0201 23 20 60
• Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V., Köln Tel.: 0221 51 01 84 7
• Pädagogisches Zentrum Aachen, Tel.: 0241 49 00 0
• Planerladen e.V., DortmundTel.: 0231 83 32 25
• ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e.V. Tel.:0201 20 53 9
• Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e.V., SiegenTel.: 0271 38 78 30
Stiftung "Leben ohne Rassismus"
Die Stiftung "Leben ohne Rassismus" gewährt Unterstützung in Form von Zuschüssen zu möglichen Prozesskosten und in Form von Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gerichtsprozessen. Betroffene können hierzu formlos einen Antrag bei der Stiftung stellen.
"Leben ohne Rassismus" ist eine Treuhandstiftung des Stifterverbundes "Gemeinsam handeln" des Paritätischen NRW.