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Schwimmbadverbot für männliche Geflüchtete verstößt gegen das AGG

 

+++ Pressemitteilung +++
Köln, 19.01.2016
Schwimmbadverbot für männliche Geflüchtete verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Die Stiftung 'Leben ohne Rassismus' und die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit stellen fest: Das allgemeine Zutrittsverbot der Stadt Bornheim zum örtlichen Schwimmbad für männliche Geflüchtete ist rechtswidrig. Das AGG verbietet eine Ungleichbehandlung aufgrund der ethnischen Herkunft beim Zugang zu Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.(§ 2, Abs. 1,Nr. 8, AGG). Geflüchtete genießen den selben Diskriminierungsschutz in Deutschland wie alle Menschen. Deutsche Behörden müssen sich an das grundgesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot  halten. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen emotional und rassistisch aufgeladenen Debatte um die sexuellen Übergriffe in Köln, Hamburg und Stuttgart.

Gleichzeitig wendet sich die Stiftung und die Servicestellen gegen jede Art sexueller Belästigung, wie sie für das Schwimmbad beschrieben werden. Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt in jeglicher Form darf jedoch auf keinen Fall mit diskriminierenden Mitteln geführt werden!

Das Zutrittsverbot ist eine rassistische Praxis der Selektion, weil sie Männer, die als arabisch oder nordafrikanisch wahrgenommen werden, unter Generalverdacht stellt. In unserer Beratung machen wir die Erfahrung, dass gerade dieser Gruppe in verschiedenen Lebensbereichen, beispielsweise der Zugang zu Fitnessstudios oder Diskotheken, verwehrt wird. Auch machen sie Diskriminierungserfahrungen u.a, auf dem Wohnungs- oder Arbeitsmarkt.
Angemessen und ausreichend wären vielmehr Hausverbote oder Strafanzeigen gegen die einzelnen Täter. Eine allgemeine Stigmatisierung, wie sie nun massiv nach den Vorfällen in den o.g. Städten stattfindet, bildet den Nährboden für alltägliche Benachteiligungen dieser Art.

Betroffene können gegen die Stadt Bornheim wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot klagen und das Beratungsangebot der Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit wahrnehmen.

ViSdP.: Hartmut Reiners, Vorsitzender Stiftungbeirat, 0203 284873, reiners@aric-nrw.de
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Die Servicestellen für Antidiskriminierung werden vom Land NRW gefördert. Sie beraten und bieten Opferschutz für Einzelpersonen und Familien. Sie klären außerdem über Diskriminierung auf, sensibilisieren für das Thema und dienen als Dokumentationsstellen.(www.nrwgegendiskriminierung.de)

Zur Stiftung „Leben ohne Rassismus“ 

Die Stiftung „Leben ohne Rassismus – Rechtshilfe für Betroffene und von Rassismus“ besteht seit 2008. 
(www.nrwgegendiskriminierung.de/de/service/stiftung-leben-ohne-rassismus/ )

Schirmherr : Ron Williams (Schauspieler, Sänger, Entertainer) 

Stiftungszwecke:
  • Finanzielle Unterstützung Beratung und Begleitung von Betroffenen bei Klagen gegen Diskriminierung
  • Öffentlichkeitsarbeit über Einzelfälle zur Sensibilisierung gegen Diskriminierung
  • Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechtes
  • Zusammenarbeit mit Rechtsexperten und Anwaltsvereinigungen
Im Beirat vertretene Organisationen:

Pädagogisches Zentrum Aachen e.V.  (Servicestelle)
Tel.: 0241 49000
Interkulturelles Solidaritätszentrum Essen e.V. 
/Anti-Rassismus-Telefon
Tel.: 0201 23 20 60
Planerladen e.V., Dortmund (Servicestelle)
Tel: 0231 83 32 25
ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e.V. 
Tel.: 0201 20 53 9
Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. Köln (Servicestelle)
Tel.: 0221 96476300
Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. (Servicestelle)
Tel.: 0203 28 48 73
Verein für Soziale Arbeit und Kultur 
Südwestfalen e.V. Siegen (Servicestelle)
Tel.: 0271 38 78 308
 

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