Den Diskriminierungsschutz für Betroffene rassistischen Polizeihandelns stärken! Aufbau einer Anlauf- und Informationsstelle
Unterschiedliche Forschungen und Berichte legen nahe, dass rassistisches Handeln durch die Polizei Alltag in Deutschland ist: So haben sich zwischen 2017 bis Ende 2020 685 Personen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt, weil sie Diskriminierung im Bereich von Justiz und Polizei erlebt haben. 98 Prozent der Personen, die der ADS von Diskriminierungen durch die Polizei oder andere Ordnungskräfte berichteten, wurden wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert. Im Afrozensus berichtete über die Hälfte der Befragten, mindestens einmal in ihrem Leben ohne erkennbaren Grund von der Polizei kontrolliert worden zu sein.
Der Hauptfokus im Diskurs über rassistisches Polizeihandeln liegt in der Regel auf der Prävention auf der Täter*innenseite und beschäftigt sich mit institutionellen Veränderungen und Stärkung sog. „Interkultureller Kompetenz“ der einzelnen Polizeibeamt*innen, die das Problem größtenteils kulturalisiert. Letzteres zeigte sich auch in der aktuellen Debatte um die Silvesterausschreitungen, in dem u.a. von Polizeivertreter*innen der sog. Migrationshintergrund der mutmaßlichen Täter*innen als Hauptursache ausgemacht wird.
Das Thema Opferschutz, nämlich, wie die Betroffenen ihr Recht auf Nicht-Diskriminierung gegenüber der Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols durchsetzen können und welche Unterstützung nicht nur juristischer Art sie benötigen , gerät bei der Debatte und in der konkreten Umsetzung aus dem Blickfeld.
Das Projekt betreibt
- die Stärkung des menschen- & grundrechtlichen individuellen Schutzes gegen Rassismus & Diskriminierung durch die Polizei
- den Aufbau einer Anlaufstelle für Betroffene, die umfassend parteilich beraten, juristisch & traumasensibel und psychosozial betreut und als kompetenter Ansprechpartner für die Polizeibehörden fungiert;
- den Aufbau einer Informationsstelle zur Stärkung der Zivilgesellschaft in der Abwehr polizeilichen rassistischen Handeln mittels Monitoring, Stärkung betroffener Individuen, Vernetzung und struktureller Interventionen.
Die Anlauf- und Informationsstelle soll vorberhaltlich der Förderung zum 1. Januar 2024 mit einem Projektteam und divers positionierter Projektleitung in Betrieb gehen.
In dieser Analyse- und Konzeptionsphase kooperiert das Projekt mit dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Karim Fereidooni, Juniorprofessor für Didaktik der sozialwissenschaftlichen Bildung an der Ruhr-Universität Bochum (RUB).
Kontakt: 0203 6084358 | aufbau_ais_pol_ras@aric-nrw.de
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