Projekt Etablierung "ADBs für NRW"

Das Netzwerk ADBS für NRW wurde von 2013-2017 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefördert.

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Aktivitäten 2013-2017

  • Unterstützung Tribunal "NSU-Komplex auflösen, 2017 - Link
  • Wahlprüfsteine für einen verbesserten Diskriminierungsschutzes zur Landtagswahl in NRW, 2017- Link
  • Wissensdatenbank der paritätischen Servicstellen für Antidiskriminierungsarbeit, 2017 - Link
  • Rechtsschutz gegen Diskriminierung - Handreiche für AD-Beratungsstellen vom GBB Aachen (HG.: ARIC-NRW e.V.), 2017 - Link
  • Comicflyer - Empowerment gegen Diskriminierung
  • Durchführung eines landesweiten Fachtages Antidiskriminierung ‘'Diskriminierung -(k) ein Thema in unserer Beratungsarbeit?" am 29.06. 2016 in Köln  - Link
  • Fachgespräch "Diskriminierungsschutz in der Schule in NRW" , 2015 - Link
  • Qualifizierungsprogramm "Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung" , 2013-2014 - Link

 

Gemeinsame Erklärung der Mitglieder des NRW-Netzwerkes gegen Diskriminierung, ADBs für NRW!‘
Düsseldorf, 05. März 2014

Das NRW-Netzwerk gegen Diskriminierung ‚ADBs für NRW!‘ setzt sich aus Einrichtungen und Organisationen zusammen, die gegen Diskriminierung und Rassismus in Nordrhein-Westfalen arbeiten und bereits Antidiskriminierungsberatung betreiben oder aufbauen wollen.

Die Zusammenarbeit im Netzwerk fußt auf einer gemeinsamen Arbeitsdefinition von Diskriminierung:

Diskriminierung ist eine Ausgrenzung, die in allen Lebensbereiche eines Menschen oder Menschengruppen eingreift. Sie betrifft das soziale, kulturelle, politische, wirtschaftliche und öffentliche Leben. Diskriminierung findet auf individueller, struktureller und institutioneller Ebene statt.

Diskriminierung trifft Menschen u. a. aufgrund

  • der ethnischen Herkunft, Nationalität,
  • der Sprache, des Aufenthaltsstatus,
  • der Hautfarbe oder der äußeren Erscheinung,
  • des Geschlechts,
  • des Alters,
  • der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung,
  • der sexuellen Identität
  • der Behinderung
  • im Weiteren aufgrund des Familienstandes oder sozialen Status

Diskriminierung trifft Menschen häufig aufgrund zugeschriebener „Merkmale“.

Diskriminierung hat zur Folge dass,

  • Chancengleichheit vereitelt wird,
  • die Grundfreiheiten beschnitten werden,
  • die Menschenrechte beeinträchtigt werden und
  • die gleichberechtigte Teilhabe im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens verweigert wird.

 

Zielstellung des Netzwerkes ist der Ausbau der Antidiskriminierungsberatung in NRW. Das Empowerment, also die Aktivierung und Stärkung von Diskriminierung Betroffener bilden dabei einen wichtigen Schwerpunkt der Arbeit des Netzwerkes. Das Netzwerk will die Themen Antidiskriminierung und Antirassismus auf der fachlichen wie politischen Ebene in NRW stärken.

Das Netzwerk ist tätig

  • im fachlichen Austausch und der gegenseitigen Unterstützung der Netzwerkmitglieder untereinander
  • in der gemeinsamen Bearbeitung von Diskriminierungsfällen und Entwicklung gemeinsamer Strategien und Maßnahmen gegen strukturelle Diskriminierung
  • in der Öffentlichkeitsarbeit für die Antidiskriminierungsaktivitäten des Netzwerkes und der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit für die Antidiskriminierungsarbeit
  • in der fachlichen und politischen Vorbereitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Bedingung für die Mitgliedschaft im Netzwerk ist die Anerkennung dieser gemeinsamen Erklärung des Netzwerkes. Neue Mitglieder werden per Beschluss auf den Netzwerktreffen aufgenommen. Für Entscheidungen im Netzwerk wird das Konsensprinzip angestrebt, ansonsten gilt eine 2/3-Mehrheit.

Netzwerkpartner

  • AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln, Öffentlichkeit gegen Gewalt (ÖgG)
  • Antidiskriminierungsbüro Siegen VAKS e.V.
  • Antidiskriminierungsbüro Rhein-Ruhr e.V.
  • Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V.
  • Antirassismus-Telefon Essen/ Interkulturelles Solidaritätszentrum
  • Beschwerdestelle für Opfer von Diskriminierung, Stadt Bielefeld
  • Bochumer Forum für Antirassismus und Kultur BoFo e.V.
  • Frauen lernen gemeinsam Bonn e.V.
  • Gleichbehandlungsbüro Pädagogisches Zentrum e.V. Aachen
  • Integrationsagentur Herten, Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen
  • Integrationsagentur Krefeld, Diakonisches Werk Krefeld-Viersen
  • Integrationsagentur Viersen, Diakonisches Werk Krefeld-Viersen
  • Integrationsagentur Werdohl /Diakonisches Werk im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg
  • Integrationsagentur, Diakonisches Werk  RWL Düsseldorf
  • Kommunales Integrationszentrum, Bundesstadt Bonn
  • Kompetenzzentrum für Selbstbestimmtes Leben (KsL) Köln
  • LAG Mädchenarbeit NRW
  • Landesmodellprojekt HoMigra  RUBICON
  • Planerladen e.V., Dortmund
  • Projekt Nicht in meinem Namen! Gemeinsam gegen Diskriminierung, antimuslimischen Rassismus und den Missbrauch von Religion, AWO Aqua Solingen
  • „Rund um die Zietenstraße“ e.V. Solingen
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. Landesgeschäftsstelle NRW
 


Kontakt:

Netzwerkleitung/Ansprechpartner: Hartmut Reiners, Marcus Osei

Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V.
Anschrift: Friedenstr. 11, 47053 Duisburg
Telefon: 0203 284873 und 0221 31097260
Fax: 0203 93 57 466
Mail: osei-reiners@aric-nrw.de
Webseite: www.aric-nrw.de

 

Gefördert von der:

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im Rahmen des Förderprogrammes „Beratungsstellen gegen Diskriminierung“

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Wir unterhalten eine Integrationsagentur, Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit.

Anti-Rassismus Informations-Centrum
ARIC-NRW e.V.
Friedenstr. 11
47053 Duisburg

Tel.: 0203 28 48 73
Fax: 0203 93 57 466

Mail: kontakt@aric-nrw.de
Beratungsanfragen: beratung@aric-nrw.de
Anfragen für Trainings und Fortbildungen: training@aric-nrw.de


Antidiskriminierungsberatung in NRW: Beratungszahlen steigen, Schutzlücken bleiben

Das Netzwerk für Antidiskriminierungsarbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW (Netzwerk ada.nrw) stellt seinen Jahresbericht 2024 vor – mit alarmierenden Zahlen: 1.043 neue Fälle wurden im vergangenen Jahr in den 42 ADA-Beratungsstellen dokumentiert. Das entspricht einem Anstieg um rund 15 Prozent imVergleich zum Vorjahr. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, die Dunkelziffer der Fälle, die nicht gemeldet werden, ist hoch. Dabei fällt auf, dass sich immer mehr Fälle in der Öffentlichkeit ereignen. Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit manifestierten sich dort besonders häufig – teils offen verbal oder körperlich. Die Zahlen machen deutlich, dass die Gesellschaft in Lager zerfällt. Ideen, die manche Menschen abwerten, finden immer mehr Platz.

Minderheiten werden für gesellschaftliche Krisen verantwortlich gemacht

Rassismus bleibt mit knapp 70 Prozent die häufigste Diskriminierungsform. Besonders häufig traten dabei Antimuslimischer Rassismus (39,1 Prozent) und Anti-Schwarzer Rassismus (22,8 Prozent) auf. "Die steigenden Zahlen sind kein Zufall: Debatten, die geflüchtete Menschen, Migrant*innen und andere Personengruppen für gesellschaftliche Krisen verantwortlich
machen, führen dazu, dass Diskriminierung zunimmt und unverhohlener wird. Ratsuchende berichten uns von offenen Anfeindungen und Ausgrenzung bis hin zu körperlichen Übergriffen. Und genauso schlimm, insbesondere Muslim*innen berichten von ausbleibender Solidarität ihrer Mitmenschen. Das gefährdet das Zusammenleben in NRW", weiß Gülgün Teyhani, Geschäftsführerin und Antidiskriminierungsberaterin des Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V.

Auch Antisemitismus nahm 2024 deutlich im Vergleich zum Vorjahr zu und machte 6,8 Prozent aller dokumentierten Fälle aus - ein großer Anteil, bedenkt man die Größe der betroffenen Community. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf die israelische Bevölkerung am 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Gaza-Krieg zeigt sich Antisemitismus anhaltend offener. Juden*Jüdinnen litten unter Beleidigungen, Anfeindungen und es kam häufiger zu antisemitischen Straftaten.

Überdies zeigen die Zahlen: Mehr als die Hälfte aller dokumentierten Fälle fielen nicht in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Besonders betroffen sind Menschen, die Diskriminierung im Bildungsbereich oder durch Behörden erleben – Bereiche, die bislang kaum rechtlich geschützt sind, weil sie vom AGG nicht abgedeckt werden.

Das Netzwerk ada.nrw fordert daher

  1. eine umfassende Reform und Erweiterung des Antidiskriminierungsrechts,
  2. die Verabschiedung eines starken Landesantidiskriminierungsgesetzes für NRW, das insbesondere Diskriminierung durch staatliche Stellen erfasst und
  3. die Einrichtung einer Ombudsstelle auf Landesebene.

„Diskriminierung betrifft den Alltag vieler Menschen in NRW. Viele wollen sich Diskriminierung nicht einfach gefallen lassen und haben sich an unsere Beratung gewandt. Wenn Diskriminierung von den Verantwortlichen nicht ernst genommen wird, kommen wir aber nicht weiter. Der Jahresbericht zeigt: Wir brauchen bessere Strukturen, wirksame Gesetze und eine klare Haltung gegen jede Form von Diskriminierung“, betont Mira Berlin, Projektleitung Dokumentation und Berichtswesen im Netzwerk ada.nrw.

Wichtige Demokratiearbeit braucht finanzielle Sicherheit

Bis zum Ende des vergangenen Jahres hatten die Beratungsstellen vom Land NRW keine finanziellen Mittel zur Fortführung ihrer Arbeit im laufenden Jahr erhalten. Die Vorfinanzierung setzte kleinere Träger stark unter Druck und zwang sie teilweise sogar zur Aufgabe ihrer Angebote. "Angesichts des steigenden Einflusses von rechtspopulistischen Meinungen ist es fatal, wenn Organisationen, die wichtige Demokratiearbeit leisten, und sich gegen Diskriminierung einsetzen, durch Verwaltungshandeln blockiert werden. Die Antidiskriminierungsarbeit braucht politischen Rückhalt und eine verlässliche Finanzierung", ist Sarah Haßelmann, Vertreterin der Freien Wohlfahrtspflege NRW überzeugt.
Trotz der schwierigen Lage waren die Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit in NRW wichtige Anlaufstellen bei Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung. Wer Diskriminierung erlebt, findet unter www.ada.nrw den passenden Kontakt in der Region. Der Jahresbericht ada.nrw 2024 kann ab sofort unter https://www.ada.nrw/jahresbericht-2024 abgerufen werden.

Netzwerk ada.nrw

Das Netzwerk ada.nrw ist ein Beratungsnetzwerk gegen Diskriminierung in NRW. Es handelt sich um einen Zusammenschluss von mehr als 40 landesgeförderten Beratungsstellen gegen Diskriminierung in NRW (ADA-Beratungsstellen) in Trägerschaft von Mitgliedsorganisationen der sechs Wohlfahrtsverbände AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Jüdische Gemeinden und des Paritätischen NRW. Jede ADA-Beratungsstelle im Netzwerk arbeitet eigenständig. Ihr Hauptanliegen ist die Begleitung und Stärkung von Ratsuchenden und Betroffenen von Diskriminierung. Der Beratungsfokus liegt mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf rassistischer und antisemitischer Diskriminierung. Ein wichtiges Anliegen des Netzwerks ist es, die Qualität der Beratung durch juristische Begleitung, Dokumentation, Qualifizierung und Vernetzung sowie die Entwicklung gemeinsamer Beratungsstandards sicherzustellen.

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Austauschforum im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus

Austauschforum: Antidiskriminierung in der betrieblichen Praxis

Diskriminierung am Arbeitsplatz? Leider Realität – aber nicht alternativlos! In unserem Austauschforum stellen wir praxisnahe Handlungsmöglichkeiten vor und diskutieren gemeinsam, wie betriebliche Strukturen diskriminierungssensibler gestaltet werden können.

🔹 Wie können Unternehmen aktiv gegen Diskriminierung vorgehen?
🔹 Welche Strategien haben sich bewährt?
🔹 Welche Herausforderungen gibt es – und wie meistern wir sie?

Bringen Sie Ihre Erfahrungen ein, lassen Sie sich inspirieren und entwickeln Sie gemeinsam mit anderen Fachkräften konkrete Lösungsansätze. Denn ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld geht uns alle an!

 

Datum: 17.03.2025

Uhrzeit: 16.30-18.30 Uhr

Ort: ARIC-NRW e.V., Hochfeldstr. 42, 47053 Duisburg (Die Parksituation vor Ort ist erschwert. Kommen Sie gerne mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder planen Sie mehr Zeit zum Parkplatz finden ein)

Referentin: Gülgün Teyhani

Anmeldung unter: teyhani@aric-nrw.de

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Offener Workshop im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus

„Das wird man ja wohl noch sagen dürfen…?“ – Argumentationstraining gegen rassistische Parolen

Ob in der Arbeit, im Freundeskreis oder auf der Straße – rassistische und menschenverachtende Äußerungen begegnen uns immer häufiger. Gerade in der aktuellen gesellschaftlichen Situation ist es wichtig, nicht sprachlos zu bleiben. Doch wie reagieren, ohne dass die Situation eskaliert?

In diesem praxisnahen Training lernen Sie einfache und wirkungsvolle Strategien, um auf diskriminierende Aussagen souverän zu reagieren. Ohne Überforderung, ohne Belehrung – dafür mit klaren Botschaften und Haltung.

🔹 Für alle, die nicht schweigen wollen!
🔹 Mit praktischen Tipps & erprobten Strategien
🔹 Niedrigschwellig, alltagstauglich & direkt anwendbar

💬 Gemeinsam üben, Haltung zeigen, ins Gespräch kommen – machen Sie mit!

Datum: 25.03.2025

Uhrzeit: 18.00-20.00

Ort: ARIC-NRW e.V., Hochfeldstr. 42, 47053 Duisburg (Die Parksituation vor Ort ist erschwert. Kommen Sie gerne mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder planen Sie mehr Zeit zum Parkplatz finden ein)

Referentin: Inge Steinmann-Berns

Anmeldung unter: steinmann-berns@aric-nrw.de

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ARIC_NRW e.V. beteiligt sich am Aktionstag #ihrhabtangefangen/#eintagohneuns

Am 14. Februar 2025 beteiligen wir uns am Aktionstag #ihrhabtangefangen/#eintagohneuns

An diesem Tag entziehen unsere BIPOC-Kolleg*innen (Black People, Indigenous People und People of Colour) ihre Arbeitskraft, um ein Zeichen zu setzen und zu verdeutlichen, wie unverzichtbar BIPOC für diese Gesellschaft sind.

Zu diesem Aktionstag ruft Adefra e.V. auf.

Weitere Infos finden Sie hier.

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Das deutsche Antidiskriminierungsgesetz wird 18 - Kein Grund zum Feiern!

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird am 18. August 18 Jahre alt. Das Gesetz weist seit Inkrafttreten massive Schutzlücken auf, trotzdem fand in dieser Zeit keine umfassende Reform statt. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, setzt die Regierung die Reform nicht um.

Deutschlands rechtlicher Diskriminierungsschutz liegt weit unter dem Standard anderer europäischer Länder. Am 18.08.2024 wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) volljährig, steckt aber nach wie vor in den Kinderschuhen. So wurden in 18 Jahren, in denen sich Deutschland gesellschaftlich verändert hat und es mehr Kenntnisse über Diskriminierung und Ausschlüsse gibt, die gesetzlichen Schutzlücken nicht geschlossen. Der Diskriminierungsschutz hält mit den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht Schritt. Die Bundesregierung vereinbarte im Koalitionsvertrag erstmalig eine umfassende Reform.

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